Mietvertrag · Ratgeber
Was gehört in einen Wohnraummietvertrag?
Stand: September 2026
Ein Wohnraummietvertrag soll Parteien, Mietobjekt, Miete und Rechte/Pflichten klar regeln. Diese Übersicht hilft privaten Vermietern, nichts Wesentliches zu vergessen – ohne Untermietvertrag, Gewerbe oder fremde Sonderformen.
Hinweis
Orientierung für private Vermieter – keine Rechtsberatung. Bei Streit oder hohen Beträgen rechtlichen Rat einholen.
Wesentliche Angaben und Vertragsparteien
Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter sowie die genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, ggf. Etage) sind die Basis. Ohne klare Objektbeschreibung entstehen später leicht Streit über Umfang und Nebenkosten.
- Vermieter und Mieter (Name, Anschrift)
- Mietobjekt (Straße, PLZ, Ort, ggf. Wohnungslage)
- Mietbeginn und ggf. befristete Laufzeit
Miete, Betriebskosten und Kaution
Kaltmiete und Fälligkeit sollten eindeutig sein. Betriebskosten nur mit wirksamer Vereinbarung und Bezug auf umlagefähige Kosten.
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB) – Betriebskostenvorauszahlungen bleiben bei der Berechnung außen vor. Der Mieter darf in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Mietbeginn (§ 551 Abs. 2 BGB). Du musst die Kaution getrennt von deinem Vermögen anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB).
Kündigung, Schönheitsreparaturen, Hausordnung
Die Kündigungsfristen bei Wohnraum ergeben sich aus § 573c BGB und gelten auch ohne eigene Klausel. Für die Kündigung selbst ist Schriftform vorgeschrieben (§ 568 Abs. 1 BGB).
Individuelle Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder Hausordnung müssen klar und angemessen sein – pauschale unwirksame Formulierungen vermeiden. Eine unwirksame Klausel fällt weg, ohne dass du sie durch die gesetzliche Regelung ersetzen kannst.
Kurz-FAQ
Reicht ein Mietvertrag per E-Mail?
Nein. Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift aller Parteien auf derselben Urkunde (§ 126 BGB); ein per E-Mail verschicktes PDF erfüllt sie nicht. Gleichwertig ist nur die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Die 2025 eingeführte Textform-Erleichterung gilt nur für Gewerberaum (§ 578 BGB), nicht für Wohnraum.
Was passiert, wenn die Schriftform fehlt?
Der Vertrag ist nicht unwirksam. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 Satz 1 BGB): Die Befristung entfällt, und eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Wohnung möglich.
Weiterlesen
Quellen
- § 535 BGB
- § 550 BGB (Laufzeit von mehr als einem Jahr)
- § 551 BGB (Kaution)
- § 556 BGB
- § 568 BGB (Form der Kündigung)
- § 573c BGB (Kündigungsfristen)
- §§ 126, 126a BGB (Schriftform, elektronische Form)